Selbsthilfeeinrichtungen
Selbsthilfeeinrichtungen

Beitragssatzung

Der Deutsche Beamtenwirtschaftsring e.V. (DBW) besteht seit dem Jahre 1951. Organisation und Aufgaben des DBW ergeben sich aus der Satzung. Dort finden Sie auch Regeln zur Zusammensetzung des Vorstandes. Die Satzung des DBW wurde letzmals im Jahre 1997 anlässlich der Hauptversammlung des DBW in Dissenhofen/Schweiz geändert.

Nicht in der Satzung sind die Einzelheiten zu den Beiträgen geregelt. Hier können Sie die aktuelle Beitragssatzung herunterladen DBW_Beitragssatzung.pdf


Unser Angebot - Ihr Vorteil
zur Anfrage
Die Mitgliedseinrich- tungen im DBW kennen sich im öffentlichen Dienst besonders gut aus und haben sich das Vertrauen der Beamten und Tarifkräften schon millionenfach gesichert. Sie möchten von den vorteilhaften Angeboten profitieren
>>> hier zur Anfrage
 
 
StartseiteSitemapKontaktImpressum • www.selbsthilfeeinrichtungen.de © 2012