

Eine Glasversicherung bietet Ihnen Versicherungsschutz, wenn Sie die Gebäude- und Mobiliarverglasung Ihres Einfamilienhauses bzw. Gebäudeverglasung Ihres Zweifamilienhauses gegen Bruchschäden versichern möchten.
Bei Neubauten ist die Glasversicherung bereits vor dem Einzug sinnvoll. Der Versicherungsschutz tritt mit dem abgeschlossenen Einbau der Scheiben in Kraft. Versichert sind beispielsweise:
- die mit dem Gebäude (einschl. dazugehöriger Garagen) fest verbundenen Außen- und Innenscheiben (z.B. von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen und Abdeckungen von Sonnenkollektoren)
- Glasbausteine, Profilbaugläser und Betongläser
- Mobiliarverglasungen - darunter versteht man Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln, Glasplatten, Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten (z.B. von Kühlschränken).
Je nach Versicherungsschutz - ggf. unter Zahlung eines Zusatztarifs oder Selbstbehalts - können versichert werden: Kunststoffe (z. B. Duschkabinen, Scheiben, Platten, Lichtkuppeln), Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -spiegel und -platten, Sonderkosten für Gerüste, Kräne und Beseitigen von Hindernissen.
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