

Die Hausratversicherung erstreckt sich auf den Hausrat Ihrer Wohnung, also Möbel, Kleidung, Elektrogeräte usw., kurzum alles was in einem Haushalt zur Einrichtung und zum Ge- und Verbrauch vorhanden ist. Nicht versichert ist hier das Gebäude selbst.
Für Schäden an Mauerwerk, Dach, Heizung-, Sanitär- und Elektroinstallation ist die Wohngebäudeversicherung zuständig.
Hausrat- und Wohngebäudeversicherung sind also eigenständige Versicherungen. Sie ergänzen sich und sind beide Voraussetzung für umfassenden Versicherungsschutz.
Selbsthilfeeinrichtungen für den öffentlichen Dienst: Unser Angebot - Ihr Vorteil
Die Selbsthilfeeinrichtungen für den öffentlichen Dienst kennen sich bei Beamten und Arbeitnehmern von Bund, Ländern und Gemeinden besonders gut aus und bieten den Angehörigen und deren Familien >>> attraktive Angebote zu leistungsfähigen und preisgünstigen Tarifen.