

Die Mitgliedseinrichtungen im DBW kennen sich als Selbsthilfeeinrichtungen für den öffentlichen Dienst im Tarif- und Beamtenrecht besonders gut aus.
Zum 1.1.2012 gehören dem DBW insgesamt 18 Mitgliedseinrichtungen an, davon
- die beiden Spitzenorganisationen der Gewerkschaften (DGB und dbb beamtenbund und tarifunion)
- sowie 16 Selbsthilfeeinrichtungen für den öffentlichen Dienst.
Hier eine Übersicht aller Mitgliedseinrichtungen.