

Die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland wissen es längst: das Niveau der gesetzlichen Rente wird weiter sinken. Allein mit der Rente wird es keinen sorglosen Ruhestand mehr geben. Dadurch gewinnt die betriebliche Altersversorgung an Bedeutung. Zusammen mit Ihrem Arbeitgeber können Sie vorsorgen. Nutzen Sie die besonders guten Angebote der Selbsthilfeeinrichtungen für den öffentlichen Dienst.
Unter "Betriebliche Altersversorgung (bAV)" versteht man, wenn Ihnen aus Anlass Ihres Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen von Ihrem Arbeitgeber zugesagt werden. Im Grunde handelt es sich hierbei um eine klassische oder auch fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung, die Ihr Arbeitgeber für Sie zur Altersversorgung abschließt. Die Beiträge werden entweder aus Ihrem laufenden Gehalt oder aus einer Sonderzahlung, wie z. B. Weihnachtsgeld bezahlt (Entgeltumwandlung) oder durch Ihren Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt, beispielsweise statt einer Lohnerhöhung (arbeitgeberfinanziert) erbracht.
Die Vorteile der Betrieblichen Altersvorsorge
- Absicherung Ihres Lebensstandards im Rentenalter
- steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (2010: 2.640 Euro)
- zusätzlich die Chance auf steuerfreie Beiträge von 1.800 Euro jährlich.
Selbsthilfeeinrichtungen für den öffentlichen Dienst: Unser Angebot - Ihr Vorteil
Die Selbsthilfeeinrichtungen für den öffentlichen Dienst kennen sich bei Beamten und Arbeitnehmern von Bund, Ländern und Gemeinden besonders gut aus und bieten den Angehörigen und deren Familien >>> attraktive Angebote zu leistungsfähigen und preisgünstigen Tarifen.