Selbsthilfeeinrichtungen
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DBW: Vorstand

Der Vorstand des DBW besteht aus acht Personen. Nach der Satzung des DBW müssen dem Vorstand je vier Vertreter
- aus den gewerkschaftlichen Spitzenorghanisationen (DGB und dbb)
- und aus den wirtschaftlichen Mitgliedseinrichtungen
angehören.

DGB und dbb beamtenbund und tarifunion stellen den Vorsitzenden. Beide Vorsitzenden sie gleichberechtigt (gemäß § 26 BGB).

Aus den wirtschaftlichen Mitgliedseinrichtungen müssen die Bereiche mit einem Vorstandsmitglied vertreten sein:
- Autoclub, Service und Einkaufsvorteile
- Bankdienstleistungen
- Bausparen
- Versicherungen.

Der neugewählte Vorstand des Deutschen Beamtenwirtschaftsring e.V (DBW) hat seine 1. Vorstandssitzung in der Bundesgeschäftsstelle der GdS durchgeführt. Im Bild sehen Sie von links nach rechts: Dr. Karsten Schneider (Vorsitzender), Walter Spieß (dbb), Klaus Dauderstädt (Vorsitzender), Prof. Dr. Wolfgang Müller (Bereich Bankdienstleistungen), Uwe Laue (Bereich Versicherungen), Dr. Wolfgang Rollig (Bereich Einkaufsvorteile), Cornelia Wangemann (Protokoll) und Uwe Tillmann (Geschäftsführer des DBW), Dr. Joachim Klare (Bereich Bausparen).
 

Die letzte Hauptversammlung des DBW hat am 7.7.2011 gewählt:

Vorsitzende:
Dr. Karsten Schneider (DGB)
Klaus Dauderstädt (dbb beamtenbund und tarifunion)

Daneben sind aus dem Bereich der Gewerkschaften gewählt:
Walter Spieß (dbb beamtenbund und tarifunion) und Klaus Weber (DGB/ver.di).

Autoclub, Service und Einkaufsvorteile: Dr. Wolfgang Rollig 
Bankdienstleistungen: Prof. Dr. Wolfgang Müller 
Bausparen: Dr. Joachim Klare
Versicherungen: Uwe Laue 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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